Hinweise zur Sperrmüll-Anmeldung für den Landkreis Vorpommern-Greifswald

Die Sperrmüllentsorgung erfolgt auf der Grundlage des § 19 der Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald über die Abfallentsorgung (Abfallwirtschaftssatzung AwS).

Ablagezeitpunkt:
Gemäß o. g. Satzung stellen Sie bitte den Sperrmüll frühestens am Vortag des Abholtermins ab 17:00 Uhr und spätestens am Abholtag bis 06:00 Uhr zur Abholung vor dem Grundstück bereit.

Ablageort:
Der Sperrmüll ist geordnet, am Rand der befahrbaren Zuwegung (öffentliche Straße), tragbar (nicht über Treppen, Rampen o.ä.) zur Entsorgung bereitzulegen, so dass er ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust mit dem Entsorgungsfahrzeug angefahren und aufgeladen werden kann. Können Grundstücke vom Entsorgungsfahrzeug nicht angefahren werden (gem. den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 43), ist der Sperrmüll an der nächsten vom Entsorgungsfahrzeug anfahrbaren Stelle bereitzustellen.

Ablagevolumen:
Die Höchstmenge des zu entsorgenden Sperrmülls darf je Abruf nur den haushaltsüblichen Umfang (5 m³) haben.

NICHT von den Sperrmüllfahrzeugen mitgenommen werden u. a.:

    • Abfallsäcke jeder Art und Farbe
    • Gegenstände/Abfälle, die von ihrer Größe her bzw. auch erst nach zumutbarer Zerkleinerung in die bereitgestellten Abfallbehälter oder in die zugelassenen Abfallsäcke passen (z. B. Geschirr, Schuhe, Tapeten etc.)
    • Gegenstände/Äbfälle, die bei Bau-, Umbau- oder Reparaturarbeiten anfallen (wie z.B. Sanitärkeramik, Wannen, Türen, Fenster, Laminat, Heizkörper, Bretter, Steine, Ziegel, Beton etc.)
    • Gartenabfälle
    • Kfz-Teile

Sofern nicht zugelassene Abfälle zur Abfuhr bereitgestellt wurden, besteht kein Anspruch auf Abfuhr. Diese Gegenstände sind unverzüglich zurückzunehmen.

Benachrichtigung über Ihren Abfuhrtermin:
Die Bearbeitung nimmt ca. 3-4 Tage in Anspruch und der genaue Termin der Sperrmüllabholung wird Ihnen dann zeitnah schriftlich mitgeteilt. Bitte nehmen Sie von einem doppelten Versenden Abstand, dadurch verzögert sich  eine zügige Bearbeitung eher.

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Online-Sperrmüllanmeldung

Beachten Sie bitte die Hinweise auf der linken Seite. Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

Objektnr. laut Abfallgebührenbescheid*: .
Adresse des Antragstellers:



Hier soll der Sperrmüll abgeholt werden:


Zur Sperrmüllentsorgung werden angemeldet:

Elektronikschrott


Möbel


Haushaltsschrott

Sonstige Sperrstücke

Weitere Sperrstücke oder Informationen zur Sperrmüllabholung z. B. Zeiten, in denen eine Abholung wegen einer Urlaubsreise o. ä. nicht möglich ist:
Datenschutzhinweis
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