Altbatterien und Akkumulatoren
Was sind Altbatterien und Akkumulatoren?
Batterien sind Quellen elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird. Hierbei unterscheidet man noch zwischen nicht wiederaufladbaren Primärzellen oder wiederaufladbaren Sekundärzellen. (§ 2 Abs. 2 BattG)
Der größte Teil der knapp 34.000 Tonnen Gerätebatterien, die jährlich in Deutschland verkauft werden, besteht aus Metallen, die vollständig wiederverwertet werden können. Nur noch ein verschwindender Teil enthält geringe Schadstoffe wie Blei, Cadmium oder Quecksilber und gehört deshalb – genau wie alle anderen Batterien – nicht in den Hausmüll.
Sehen Sie auch - Bei der Entsorgung und Sammlung von Lithiumbatterien und -akkus bitte beachten! für weitere Informationen.
Die unzulässige Entsorgung von Batterien/Akkumulatoren im Restmüll kann fatale Folgen haben z. B. einen Brand oder eine Verpuffung im Entsorgungsfahrzeug verursachen- siehe Pressemitteilung vom März 2018.
Bei der Sammlung und Lagerung von Batterien beachten:
Lithiumbatterienund -akkus fallen unter das Gefahrgutrecht und sind durch eine geeignete Verpackung und/oder durch Isolierung der Pole (z. B. Klebestreifen) gegen Kurzschluss und Beschädigungen zu sichern.
Lagern und laden Sie Akkus nicht im Außenbereich, nicht in feuchten Räumen sowie nicht an Orten, an denen sehr hohe Temperaturen zu erwarten sind (bspw. im Gartenhaus oder hinter der Windschutzscheibe im Auto).
Ausgelaufene Batterien verpacken: Sollten Batterien dann doch mal ausgelaufen sein, dann diese unbedingt getrennt in kleinen Plastikbeuteln entsorgen und Hautkontakt unbedingt vermeiden.
Wohin mit den Altbatterien und Akkumulatoren?
Sie können gebrauchte Gerätebatterien sozusagen an jeder Ecke, überall da, wo man Batterien kaufen kann, in die dafür vorgesehenen Sammelboxen werfen.:
- in Supermärkten
- in Warenhäusern
- in Fachgeschäften
- an Tankstellen
Kostenlose Annahme auf den Wertstoffhöfen:
- Wertstoffhof Anklam (OVP)
- Wertstoffhof Ducherow (OVP)
- Wertstoffhof Gützkow (OVP)
- Wertstoffhof Kemnitz (OVP)
- Wertstoffhof Neppermin (OVP)
- Wertstoffhof Wolgast (OVP)
- Wertstoffhof Löcknitz (UER)
- Wertstoffhof Pasewalk (UER)
- Wertstoffhof Strasburg (UER)
- Wertstoffhof Torgelow (UER)
KFZ-Batterien werden nur auf dem Wertstoffhof Anklam ohne Pfandrückerstattung entgegen genommen.
Was sagt das Gesetz dazu:
BattG = Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren
Am 30.06.2009 wurde das Batteriegesetz verkündet. Das Gesetz löst die geltende Batterieverordnung ab und setzt die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2006/66 EG um. Darin sind Anforderungen an die Produktverantwortung der Batteriehersteller und -vertreiber festgelegt. Zusätzlich zu bereits bestehenden Beschränkungen wird auch der Einsatz von Cadmium bei der Batterie- und Akkumulatorenproduktion eingeschränkt. Bewährte Rücknahmestrukturen bleiben weitgehend bestehen. Kennzeichnungspflichten werden geändert, Anzeige- und Mitteilungspflichten eingeführt und Sammelziele für Geräte-Altbatterien verbindlich festgelegt.
Ziele des neuen Batteriegesetzes
Das neue Batteriegesetz richtet sich an Hersteller, Vertreiber, Endverbraucher und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Eintrag von Schadstoffen in Abfällen durch Batterien zu verringern. Weitere Ziele sind die Steigerung der Sammelmenge und die Sicherstellung der Entsorgung alter Batterien in der Produktverantwortung der Batteriehersteller und des Handels. Dadurch sollen die durch Altbatterien insgesamt verursachten Umweltbelastungen auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Sammelziele des Batteriegesetzes
In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 2006 nach Kenntnis der Bundesregierung rund 1,5 Milliarden Gerätebatterien in Verkehr gebracht. Für die Rücknahme der Alt-Gerätebatterien setzt das neue Batteriegesetz verbindliche Sammelziele fest. Das Gemeinsame Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien (GRS) und die herstellereigenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien müssen bis 2012 eine Sammelquote von mindestens 35 Prozent und bis 2016 eine Sammelquote von mindestens 45 Prozent sicherstellen.
Quelle: Umweltbundesamt
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien